Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „West“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplans „West“ in Oberhaid beschlossen. Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist Waldemar Brehm, Hauptstraße 27, 96164 Kemmern.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
Durch die Änderung soll die Art der baulichen Nutzung von „Gewerbegebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich der Flurstücke 1185 und 1186 der Gemarkung Oberhaid, und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Schweinfurter Straße und angrenzende Bebauung
- im Osten durch angrenzende Bebauung
- im Süden und Westen durch einen bestehenden Gewerbebetrieb
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur 6. Änderung des Bebauungsplans „West“ in Oberhaid mit Begründung in der vorgelegten Fassung vom 19.07.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Gem. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet.
Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit jedoch während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid ab dem 27.03.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.07.2022, kann im Zeitraum
vom 11. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid, von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ab dem 27.03.2023 auch im Internet unter www.oberhaid.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberhaid, den 16.03.2023
Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister
Anlagen: