Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 18.11.2015)
Stellungnahme der Gemeinde Oberhaid bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BdR)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei:
>>>Stellungnahme der Gmd. Oberhaid zum Kooperationsvertrag<<<
Zuwendungsbescheid (veröffentlich am 18.11.2015)
Am Freitag, den 13.11.2015, ist 1. Bürgermeister Carsten Joneitis in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 11.05.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Oberhaid haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.04.2015 beabsichtigt die Gemeinde Oberhaid einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 17.11.2014)
Die Gemeinde Oberhaid gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt!
Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Freitag, den 09.01.2015, 12:00 Uhr
(Posteingang Gemeinde Oberhaid) endet, zu beteiligen.
>>>Bekanntmachung Auswahlverfahren<<<
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Ergebnis der Markterkundung vom 01.08.2014 - 10.09.2014 (veröffentlicht am 17.11.2014)
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht 28.07.2014)
im Rahmen der Richtlinie zu Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BdR) vom 09.07.2014 des sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BdR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Oberhaid bittet daher, bis spätestens 10.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehem:
>>>vorläufiges Erschließungsgebiet<<<
Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Gemeinde Oberhaid (veröffentlicht 23.05.2014)
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. Nov 2012 (Breitbandrichtlinie - BdR)
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Die Gemeinde Oberhaid sieht im gesamten Gemeindegebiet einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Gemeinde unter optimalen Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachtumsfaktor. Die Unternehmen in den angesprochenen Ortsteilen sollen durch die Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltig positive Geschäftsentwicklung erhalten.
Das Erschließungsgebiet, in dem ein erhöhter Breitbandverbesserungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, ist vorläufig und kann sich z. B. auf Basis des Bedarfrücklaufs oder aus technischen / wirtschaftlichen Gründen etc. noch ändern und gilt daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Gemeindegebiet entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.
Die Gebietsabgrenzungen, finden Sie hier >>Erschließungsgebiet Oberhaid<<
Die aktuelle IST-Versorgung gemäß Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie hier >>technische IST-Erfassung Oberhaid<<
Den Bedarfsermittlungsbogen, finden Sie hier >>Bedarfsermittlungsbogen<<
Unternehmer sind nun aufgerufen ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) zu ermitteln und das Ergebnis, ergänzt um die beim Provider gebuchte Bandbreite, in den Bedarfsermittlungsbogen einzutragen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bedarfsmeldung von "mindestens 50 MBit/s" im Bogen fundiert und glaubhaft begründet werden muss. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer 09573/239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an unseren Breitbandpaten, Herrn Joachim Karl, unter der Rufnummer 09503/9223 -51 wenden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und allerspätestens zum 27.06.2014 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!