Sachbearbeiterin:

Sonja Vetter   09503-9223 32   vetter@oberhaid.de oder ewo@oberhaid.de

Die wichtigsten Informationen zur An-/ Um-/ oder Abmeldung:

  • wenn Sie in die Gemeinde Oberhaid gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden

  • für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil oder Ehegatten erforderlich

  • Jugendliche ab 16 Jahren müssen sich persönlich anmelden

  • einen Vordruck brauchen Sie nicht ausfüllen, die notwendigen Daten werden bei der Bearbeitung aufgenommen

  • eine Abmeldung bei der vorherigen Meldebehörde ist aktuell nicht mehr erforderlich

  • wenn Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie sich in der Gemeinde abmelden

  • die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgt sein

  • Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an

  • für alle anzumeldenden Personen sind Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass vorzulegen

  • ACHTUNG ab dem 1. November 2015 muss bei An- und Abmeldungen lt. neuem Bundesmeldegesetz immer eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden! Dabei handelt es sich um ein Formblatt, auf dem Ihr Wohnungsgeber (Vermieter) bestätigt, welche Personen, in die betreffende Wohnung eingezogen sind. Diese Wohnungsgeberbestätigung stellen wir Ihnen als ausfüllbare PDF-Datei unterhalb dieser Inforamtionen zur Verfügung.

Ausführlichere Informationen zum Bundesmeldegesetz finden Sie hier:

Merkblatt zur An-, Um- und Abmeldung in der Gemeinde Oberhaid

Die Wohnungsgeberbestätigung als direkt ausfüllbare PDF-Datei:

Wohnungsgeberbestätigung