Sachbearbeiterin
Sandra Wachter 09503-9223 31 wachter@oberhaid.de
Allgemeine Verhaltensregeln beim Abbrennen von Feuern:
Bitte halten Sie folgende Regeln beim Abrennenn von Feuern ein:
Flyer "Verhaltensregeln beim Abbrennen von Feuern"
Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Straßenverkehr:
Bei privaten oder gewerblichen Arbeiten, die im Straßenraum durchgeführt werden sollen (z. B. Aufbrüche der Fahrbahn, Aufstellen von Gerüsten, Kränen etc.), muss mind. 1 Woche vorher eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Über die Kosten wird fallbedingt entschieden.
Antrag
Antrag - Sondernutzung von Straßen
Antrag - Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Gründstücksgrenzen:
Flyer "Rund um die Gartengrenze"
Öffentliche Veranstaltungen:
Öffentliche Veranstaltungen, abgehalten durch Privatleute oder Vereine müssen mind. 1 Woche vorher in der Verwaltung angezeigt werden!
Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügen
Gaststättenrecht:
Für das Ausschenken von alkoholischen Getränken auf Veranstaltungen wird zwingend eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nötig! Auch diese Erlaubnis ist mind. 1 Woche im Voraus zu beantragen.
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs.1 GastG)
Fischereischein
Haltung gefährlicher Tiere
Hundehaltung:
Wir weisen hiermit nochmals auf die innerorts zu beachtende Leinenpflicht hin! Grundlage hierfür ist die Hundehaltungsverordnung (HVO).
Außerdem bitten wir Sie, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sofort von der Straße zu entfernen und ggf. die von uns im ganzen Gemeindegebiet aufgestellten Hundekotbeutelspender zu nutzen.
Hundekot gehört in die Tüte!
Verhaltensregeln für Hundehalter