Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen die Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben.
Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten diese ein Online-Signet für ihre und werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“:
https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt