Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg

Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Oberhaid im Bereich des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid beschlossen.

Hinweis: Die Gemeinde Oberhaid beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Die Änderung umfasst Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid und betrifft die Flurstücksnummern 3042 (ganz) und 3046 (teilweise), beide Gemarkung Oberhaid. Die beiden Geltungsbereichsflächen betragen zusammen ca. 6.200 m² und werden wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Staatsstraße St 2281,
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Süden, Westen und Nordwesten durch bestehende Bebauung bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche, den Bau- und Wertstoffhof neu anzusiedeln und zusätzlich ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Ein Teil der im FNP dargestellten Gemeinbedarfsfläche (TF 1) wird in gewerbliche Baufläche geändert. Zusätzlich wird die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche nach Norden hin erweitert (TF 2).

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der
 Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt und beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2024 und die Begründung sind

vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 veröffentlicht und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
  • dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegen und dort in Papierform eingesehen werden können.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberhaid, den 19.12.2024

Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister