14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Am Bau- und Wertstoffhof“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung umfasst Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ und betrifft die Flurstücksnummern 3042 (ganz) und 3046 (teilweise), beide Gemarkung Oberhaid. Die beiden Geltungsbereichsflächen betragen zusammen ca. 6.200 m² und werden wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Staatsstraße St 2281
- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden, Westen und Nordwesten durch bestehende Bebauung.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:
Die Gemeinde beabsichtigt, auf zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Sonderbaufläche für die Errichtung eines Bau- und Wertstoffhofes und gewerbliche Bauflächen darzustellen.
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2025 und die Begründung sind vom 22. April 2025 bis einschließlich 28. Mai 2025 im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Oberhaid unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: https://www.oberhaid.de/bau-gewerbe/bauleitplanung
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
- dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
- Folgende umweltbezogene Stellungnahme liegt vor:
• Wasserwirtschaftsamt Kronach
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Oberhaid, den 17.04.2025
Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister
Anlagen
Formblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten