Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid beschlossen.
Die Gemeinde Oberhaid beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Der Geltungsbereich des Plangebiets beträgt ca. 16.370 m², umfasst die Flurstücks-Nummern 3042 und 3046 (ganz) und Teilflächen der Flurstücks-Nummern 3023, 3032, 3033, 3034, 3035, 3036, 3037, 3039, 3040 und 3041 (alle Gemarkung Oberhaid) und wird wie folgt umgrenzt:
- im Nordosten, Osten und Südosten durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Südwesten durch einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb
- im Westen und Nordwesten durch angrenzende gewerbliche Bebauung
- im Norden durch die Staatsstraße St 2281.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:
Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche den Bau- und Wertstoffhof neu anzusiedeln und für die dabei verbleibenden Restflächen ein Gewerbegebiet auszuweisen. Des Weiteren werden im östlichen Bereich Flächen für die erforderliche Niederschlagswasserentsorgung benötigt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Oberhaid, den 05.Oktober 2023
gez. Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister