Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, Gemeinde Oberhaid, Landkreis Bamberg

Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, beschlossen.

Die Gemeinde Oberhaid beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 16.370 m², umfasst die Flurstücksnummern 3042 und 3046 (ganz) und Teilflächen der Flurstücksnummern 3023, 3032, 3033, 3034, 3035, 3036, 3037, 3039, 3040 und 3041 (alle Gemarkung Oberhaid) und wird wie folgt umgrenzt:

  • im Nordosten, Osten und Südosten durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Südwesten durch den bestehenden Aussiedlerhof
  • im Westen und Nordwesten durch angrenzende gewerbliche Bebauung
  • im Norden durch die Staatsstraße St 2281.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Die Gemeinde beabsichtigt, auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche den Bau- und Wertstoffhof neu anzusiedeln und zusätzlich ein Gewerbegebiet auszuweisen. Des Weiteren werden im östlichen Bereich Flächen für die erforderliche Regenwasserentsorgung benötigt.

Zum Planbereich zählt auch eine interne Ausgleichsfläche auf einer Teilfläche der Flurstücksummer 3023 der Gemarkung Oberhaid.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Bau und Wertstoffhof“ in Oberhaid, mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt und beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung fühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Bau- und Wertstoffhof“ in Oberhaid, mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 12.11.2024 und die Begründung sind 

vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 veröffentlicht und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
  • dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegen und dort in Papierform eingesehen werden können.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Anlage schalltechnische Untersuchung
  • Anlage geruchstechnische Untersuchung
  • Anlage artenschutzrechtliche Relevanzabschätzung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberhaid, den 19.12.2024

Carsten Joneitis
Erster Bürgermeister

Anlagen: 
Diese werden ab dem 13.Januar 2025 veröffentlicht